Häufig Fragen

Die Besichtigung der Hauptsehenswürdigkeiten (Burg von Bled, Bleder Insel, Vintgar-Klamm) können Sie an einem Tag schaffen. Wenn Sie aber noch mehr von Bled sehen wollen, dann sollten Sie sich noch ein paar Tage länger Zeit nehmen. Bled bietet zahlreiche Sehenswürdigkeiten und viele Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten und außerdem eine hervorragende Kulinarik. Sie können aber auch die Zeit nutzen, um diese wunderschöne Gegend auf ruhige und erholsame Art und Weise zu erleben. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich für die Besichtigung von Bled und Umgebung und für die verschiedenen Ausblicke eine Woche Zeit nehmen. Bled ist aber auch ein ausgezeichneter Ausgangspunkt für verschiedene Ausflüge in die Julischen Alpen und in die anderen slowenischen Regionen - dafür sollten Sie sich aber mindestens noch eine weitere Woche Zeit nehmen.

Ein Besuch in Bled lohnt sich zu jeder Jahreszeit. Alles hängt nur davon ab, was Sie von Ihrem Aufenthalt erwarten. Der Sommer ermöglicht die meisten Aktivitäten, während Sie im Herbst die wunderschönen Herbstfarben der Bäume bewundern können und im Winter der Ort in eine romantische Schneedecke eingehüllt wird und verschiedene Winteraktivitäten nach Bled locken. Aber auch der Frühling ist etwas Besonderes, wenn Sie jeden Tag aufs Neue beobachten können, wie die Natur grünt und erblüht. Mehr über die Jahreszeiten in Bled finden Sie unter dem Link.

Die Lufttemperaturen sind im Sommer meist über 25 °C und im Winter meist um 0 °C oder darunter. Im Sommer sind auch Gewitter möglich, da sich der Bleder See in Gebirgsnähe befindet. Im Winter gibt es auch gelegentlich Nebel oder Schnee. Das genaue Wetter ist schwer vorauszusagen, da es sehr unvorhersehbar sein kann. Das aktuelle Wetter sehen Sie unter Link oder auf den Aufnahmen der Webcams.

Ja, um den Bleder See führt ein 6 km langer Rundweg  In der Regel dauert der Spaziergang um den Bleder See anderthalb Stunden oder entsprechend länger, wenn Sie sich die Zeit nehmen und die wunderschönen Aussichten genießen, die sich Ihnen unterwegs bieten. Der Rundweg ist teilweise asphaltiert und teilweise kiesig. Weitere Einzelheiten finden Sie unter dem Link.

Im Bleder See ist das Schwimmen an den gekennzeichneten Badestellen erlaubt, die auf der Karte (Link) markiert sind. Das Seewasser ist wegen der angenehmen Wassertemperaturen (20 – 24 °C) vor allem in den Sommermonaten zum Baden geeignet.

Ja, natürlich ist das kostenlos möglich, jedoch müssen Sie die Vorschriften für die Bootsfahrt auf dem See sowie die Einstiegs- und Ausstiegsstellen beachten. Nähere Informationen sind unter dem Link zugänglich.

Die Übernachtung im Wohnmobil ist auf dem Campingplatz Bled (Kamp Bled) oder auf dem Wohnmobilstellplatz in der Kajuhova cesta möglich. Tagsüber können die Wohnmobile auf dem Stellplatz in der Kajuhova cesta und auf dem Parkplatz am Bahnhof Bleder See (Bled Jezero) geparkt werden.

Das Gepäck kann während der Öffnungszeiten an folgenden Orten aufbewahrt werden:

Nein, Trinkgeld ist in Bled nicht obligatorisch, aber natürlich freut sich jeder über etwas Trinkgeld.

In Bled gibt es mehrere Stellen, an denen Defibrillatoren angebracht sind. Die Stellen, an denen die Defibrillatoren platziert sind, sind auf dem Stadtplan gekennzeichnet:

 

 

 

 

Der Nationalpark Triglav hat keine speziellen Eingangspunkte und ist über alle Wege frei zugänglich. Mehr Informationen über den Nationalpark Triglav finden Sie hier.

Nein, der Besuch im Nationalpark Triglav ist kostenlos. Jedoch müssen Sie für einige Sehenswürdigkeiten im Park Eintritt zahlen.

Das Fotografieren und Filmen zu nicht kommerziellen Zwecken ist ohne Erlaubnis möglich, während für kommerzielle Fotografien und Videoaufnahmen folgende Genehmigungen erforderlich sind:

  • Auf öffentlichen Plätzen: die Genehmigung der Gemeinde Bled: ,
  • Auf dem Gebiet, das zur Burg von Bled gehört: die Genehmigung des Kulturamts (Zavod za kulturo Bled): ,
  • Auf dem Bleder Island: die Genehmigung der Pfarrgemeinde Bled: ,
  • Im Vintgar-Klamm und auf anderen Plätzen innerhalb des Nationalparks Triglav:  (nur zum Filmen; zum Fotografieren nur dann, wenn die Aufnahmen mit der Drohne gemacht werden),
  • In den einzelnen Gemeinden ist die Genehmigung der betreffenden Gemeinden erforderlich.

Am 31. 12. 2020 trat die Durchführungsverordnung der Kommission (EU) 2019/947 vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in Kraft, die systematisch die Gesetzgebung für unbemannte Luftfahrzeuge regelt.

Die Nutzer von unbenannten Luftfahrzeugen müssen sich nach dem neuen Gesetz als Betreiber registrieren (die unbemannten Luftfahrzeuge werden nicht registriert) sowie eine Schulung mit anschließender Prüfung für die Kategorie „open“, die Unterkategorie A1/A3 machen, wenn das Gewicht der unbemannten Drohne über 250 g liegt oder wenn das Gewicht unter 250 g ist und im unbemannten Luftfahrzeug ein Sensor zur Erhebung personenbezogener Daten (Kamera) installiert ist – für Letztere ist eine Schulung mit anschließender Prüfung nicht obligatorisch, wird jedoch empfohlen. Aber es müssen sich nicht nur die Betreiber registrieren, die die Drohne als Spielzeug verwenden. Die Klassifizierung, dass es sich um ein Spielzeug handelt, ist in der Anleitung oder auf der Verpackung angegeben, in der Regel  mit der Kennzeichnung der Altersgruppe <14 Jahren.

Die Fernpilotenqualifikation kann von den Unterkategorien A1/A3 auf die Unterkategorie A2 der Kategorie „open“ mit Ablegung einer Prüfung bzw. nur Training ausgeweitet werden, was durch eine entsprechende Erklärung verstärkt wird (den Antrag finden Sie hier). Die Prüfung für die Unterkategorie A2 wird in den Räumen der Öffentlichen Agentur für Zivilluftfahrt (CAA) abgelegt. 

Die Öffentliche Agentur für Zivilluftfahrt der Republik Slowenien ermöglicht mithilfe der modernen Technologie über das Online-Portal Link natürlichen Personen und Organisationen 24 Stunden täglich, an 7 Tagen in der Woche und 365 Tagen im Jahr die Registrierung und Schulung mit anschließender Online-Prüfung von zu Hause aus. Um alle Kriterien für das allgemeine Verwaltungsverfahren zu erfüllen, müssen Sie sich zur Verifizierung eine qualifizierte elektronische Signatur (digitale Signatur)besorgen, die den Antragsteller in der digitalen Welt identifiziert. 

Wo und wie Sie eine qualifizierte elektronische Signatur erhalten, erfahren Sie unter Link.

Mit der Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur erhalten Sie das Zugriffsrecht auf die Online-App, wo Sie die Registrierung des Bedieners vornehmen können. Für die Registrierung ist ein Entgelt von 40 EUR zu entrichten. Zur Zahlung werden NLB Klik, Mbills, Moneta sowie die Karten Visa, Master Card, Eurocard und Maestro akzeptiert.

Sobald die Registrierung des Bedieners abgeschlossen ist, erhalten Sie eine individuelle ID-Nummer, die Sie auf Ihre unbemannte Drohne aufkleben müssen.
Die Qualifizierung für die Unterkategorien A1/A3 erfolgt über die App, wo das gesamte Material mitFragequiz zur Überprüfung des Kenntnisstands und zum Schluss der Test verfügbar sind. Um den Test zu bestehen, müssen 75 % der Antworten korrekt sein.

Die Registrierungsnummer des Betreibers (UAS Betreibernummer bzw. eID) unterscheidet sich von der Registrierungsnummer des Fernpiloten (Fernpiloten-ID) darin, dass die Letztere zusätzlich die folgenden Buchstaben enthält: "RP".

Beispiel:
ID der Bediener-Registrierung: SVNAbcdefgh12345 (die eID wird auf der Drohne platziert)
Fernpiloten-ID: SVN-RP-Abcdefgh12345

Wie muss die Registrierungsplakette des Bedieners aussehen?

Visuelles Erscheinungsbild der Plakette: bezüglich der Dimension gibt es keine besonderen Auflagen, sie muss jedoch ohne Hilfsmittel (z. B. Lupe) mit dem Auge gut sichtbar sein. Die individuelle Bediener-ID besteht aus alphanumerischen Zeichen und muss korrekt auf der Plakette abgebildet werden. Die eID kann von Hand aufgeschrieben oder aufgedruckt sein. Kleben/schreiben Sie die Registrierungsnummer auf die gewünschte Stelle und zeigen Sie sie bei der Kontrolle dem Inspektor. Wir empfehlen Ihnen, (für ein geringeres Missbrauchsrisiko) die Plakette dort aufzukleben, wo Sie nicht gleich auffällt.

Geografische Zonen:

Die geografischen Zonen, wo der Betrieb von unbemannten Flugsystemen zur Gewährleistung der Sicherheit des Flugverkehrs grundsätzlich verboten sind, sind:

  • In der Kategorie „open“: die Zonen mit Objekten, die zu Wohnungs-, Geschäfts- oder Freizeitzwecken genutzt werden (wie z. B. Wohnhäuser, Schulen, Büros, Sportobjekte, Parks), oder Tiefbauten (z. B. Autobahnen), wo sich Menschen aufhalten, mit Ausnahme von unbemannten Luftfahrzeugsystemen bis 500 g Gewicht und einer Flughöhe von über 50 m über dem Grund (AGL) und ausschließlich tagsüber und mit der Erlaubnis des Grundbesitzers, über dessen Grundstück der Drohnenflug erfolgt. Dabei ist der Betreiber des unbemannten Luftfahrzeugs dazu verpflichtet, die Agentur CAA über einen solchen Flug mit einer unbemannten Drohne zu informieren;
  • Dicht besiedelte urbane Zonen (z. B. Stadtzentren, Siedlungen, Ortschaften) unter den Bedingungen aus dem vorherigen Gedankenstrich sowie zu eventuellen zusätzlichen Bedingungen und im Umfang gemäß den Anforderungen der jeweiligen Gemeinde. Die Verbote und Einschränkungen gelten nicht für die Sonderkategorie, wenn der Betreiber des unbemannten Luftfahrzeugs die Voraussetzungen aus Artikel 5 der Verordnung 2019/947/EU sowie die eventuellen zusätzlichen Bedingungen der Gemeinde erfüllt.

Mehr Informationen über die geografischen Zonen finden Sie unter Link.

 

Nützliche Links:

Mehr Informationen bezüglich der Konformität mit der neuen gemeinsamen EU-Verordnung finden Sie unter Link.

Die häufigsten Fragen und Antworten in Zusammenhang mit der neuen Verordnung finden Sie unter Link.

Die häufigsten Fragen und Antworten auf die technischen Fragen rund um die Online-App finden Sie unter Link.

Für alle Informationen in Zusammenhang mit den Drohnen wenden Sie sich an die Öffentliche Agentur für die Zivilluftfahrt der Republik Slowenien (CAA).

Die Verwendung von Drohnen im Nationalpark Triglav ist nur in wenigen Ausnahmefällen und ausschließlich mit der Erlaubnis des Verwalters erlaubt. Mehr Informationen zu der Frage „IS THE USE OF UNMANNED AERIAL VEHICLES OR DRONES ALLOWED IN TRIGLAV NATIONAL PARK? // IST DIE VERWENDUNG VON UNBEMANNTEN FLUGZEUGEN (DROHNEN) IM NATIONALPARK TRIGLAV ERLAUBT?“ finden Sie auf der Internetseite.

Bezüglich der allgemeinen Verwendung von Drohnen in Slowenien beachten Sie auch die Bestimmungen bei der Antwort auf die Frage Nr. 15.

Für die Organisation einer Veranstaltung an den verschiedenen Veranstaltungsorten sind die jeweiligen Verwalter dieser Standorte zuständig. Der Kontakt für die Anmeldung einer Veranstaltung:

  • In den öffentlichen Räumen der Gemeinde Bled: die Gemeinde Bled. Dafür müssen Sie das Formular „Vloga za rabo javnih površin za oglaševanje, prirejanje razstav in prireditev ter drugo posebno rabo (Antrag zur Benutzung von öffentlichen Flächen zu Werbezwecken, für Ausstellungen und Veranstaltungen sowie für die sonstige besondere Nutzung)“ unter dem nachfolgenden Link ausfüllen: https://www.e-bled.si/za-obcane/obrazci-in-vloge/
  • Auf der Burg von Bled oder im Festivalsaal (Festivalna dvorana Bled): das Kulturamt (Zavod za kulturo Bled) in Bled: ,
  • In der Sporthalle von Bled: Infrastruktura Bled: ,
  • Im Ruderzentrum Bled: der slowenische Ruderverband (Veslaška zveza Slovenije): .
  • In den Veranstaltungsräumen der Bleder Hotels: die Hotels von Bled,
  • Im Infocenter Triglavska roža:  Öffentliche Stelle des TNP (Javni zavod Triglavski narodni park): ,
  • Im Generationsübergreifenden Zentrum Vezenine (Medgeneracijski center Vezenine) Bled.