Erklärung zur barrierefreien Zugänglichkeit der Webseite

Das Amt für Tourismusförderung TURIZEM BLED verpflichtet sich, die Zugänglichkeit der Webseite bled.si gemäß dem slowenischen Web-Zugänglichkeits-Gesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen zu ermöglichen.

Diese Zugänglichkeitserklärung bezieht sich auf die Website bled.si.


Grad der Einhaltung

Aufgrund der unten aufgeführten Ausnahmen ist die Website bled.si teilweise im Einklang mit dem slowenischen Web-Zugänglichkeits-Gesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen.

 

Unzugänglicher Inhalt

Die Zugänglichkeit der Website bled.si wird ständig verfolgt und die einzelnen Elemente der Zugänglichkeit werden laufend verbessert. Trotzdem erfüllen einige veröffentlichte Inhalte nicht alle gestellten Anforderungen in Bezug auf die barrierefreie Zugänglichkeit, wie sie im slowenischen Gesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen festgelegt sind. 

Unzugängliche Inhalte:

Grund für die Unzugänglichkeit:


Erstellung der Zugänglichkeitserklärung

Die Erklärung wurde am 17.08.2022 auf der Grundlage der Eigenbeurteilung erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 14. April 2025 geprüft.

 

Feedback und Kontaktinformationen

Wegen der sehr häufigen inhaltlichen Aktualisierungen können die Besucher beim Browsen auf der Website bled.si, gelegentlich Probleme mit der Zugänglichkeit haben, obwohl wir uns bemühen, alle Webseiten möglichst benutzerfreundlich und zugänglich zu machen.

Sie können uns per E-Mail an (info@visitbled.si) über die Unvereinbarkeit der Veröffentlichungen mit den Bestimmungen des slowenischen Web-Zugänglichkeits-Gesetzes über die Zugänglichkeit der Internetseiten und mobilen Anwendungen benachrichtigen und die Informationen in einem zugänglichen Format anfordern.

 Ihre Nachricht sollte folgende Angaben enthalten:


Sie erhalten innerhalb von acht Tagen ab dem Erhalt Ihrer Mitteilung bzw. Ihres Gesuchs von uns eine Antwort. Sollten wir nicht in der Lage sein, Ihr Anliegen innerhalb dieser Frist angemessen zu beantworten, dann werden wir Ihnen die Gründe für die Verspätung mitteilen und Sie benachrichtigen, wann Sie unsere Antwort erwarten können.
Für die Überwachung der Umsetzung der Bestimmungen aus Artikel 5 und 8 des slowenischen Web-Zugänglichkeitsgesetzes ist die Aufsichtsbehörde der Republik Slowenien für die Informationsgesellschaft (Inšpektorat Republike Slovenije za informacijsko družbo) zuständig.

 

Vollstreckungsverfahren

Sollten Sie Abweichungen von den Bestimmungen des slowenischen Web-Zugänglichkeitsgesetzes feststellen, können Sie das per Post oder E-Mail der Aufsichtsbehörde der Republik Slowenien für die Informationsgesellschaft (Inšpektorat za informacijsko družbo) an die nachfolgende Adresse melden:

Inšpektorat Republike Slovenije za informacijsko družbo
Ministrstvo za digitalno preobrazbo
Davčna ulica 1
SI-1000 Ljubljana
T: + 38 6 (0)1 555 58 48 E: gp.ijs@gov.si