Das Amt für Tourismusförderung TURIZEM BLED verpflichtet sich, die Zugänglichkeit der Webseite bled.si gemäß dem slowenischen Web-Zugänglichkeits-Gesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen zu ermöglichen.
Diese Zugänglichkeitserklärung bezieht sich auf die Website bled.si.
Grad der Einhaltung
Aufgrund der unten aufgeführten Ausnahmen ist die Website bled.si teilweise im Einklang mit dem slowenischen Web-Zugänglichkeits-Gesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen.
Unzugänglicher Inhalt
Die Zugänglichkeit der Website bled.si wird ständig verfolgt und die einzelnen Elemente der Zugänglichkeit werden laufend verbessert. Trotzdem erfüllen einige veröffentlichte Inhalte nicht alle gestellten Anforderungen in Bezug auf die barrierefreie Zugänglichkeit, wie sie im slowenischen Gesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen festgelegt sind.
Unzugängliche Inhalte:
- Dokumente im PDF-Format,
- Broschüren und Handbücher,
- softwaregenerierte Dokumente (z. B. Jahresberichte),
- komplexe Tabellen mit Daten,
- Videoaufnahmen, die über keine Untertitel verfügen,
- Inhalte in Formaten, die die Übertragung und Verwendung spezieller Apps erfordern,
- einige Navigationselemente in der Desktop-Ansicht.
Grund für die Unzugänglichkeit:
- Einige Elemente haben keine optimale alternative Beschreibung. Die nachträgliche Eintragung der alternativen Beschreibung würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen, da sich die meisten veröffentlichten Beiträge auf aktuelle, bereits vergangene Ereignisse beziehen, wodurch sie für den Nutzer keinen verhältnismäßigen Nutzwert hätten. Die neueren Elemente enthalten eine alternative Beschreibung.
- Einige multimediale Inhalte sind nicht zugänglich (bei den Videoinhalten fehlen z. B. die Untertitel). Für multimediale Inhalte, die vor dem 23.09.2020 aufgenommen wurden, ist diese Regelung nicht obligatorisch. Einige Inhalte sind wegen der unverhältnismäßigen Belastung nicht nachträglich angepasst worden (Artikel 6 des slowenischen Web-Zugänglichkeits-Gesetzes über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen). Der Behörde zufolge liegt eine unverhältnismäßige Belastung vor, wenn der Behörde dadurch eine übermäßige finanzielle Belastung entstehen würde, da der inhaltliche Umfang sehr groß ist. Außerdem ist die Art des Inhalts meist so, dass er sich immer wieder ändert, wodurch in diesem Fall die Aktualität nur schwer gewährleistet werden könnte.
- Die Struktur der Tabellen und Überschriften ist nicht immer optimal. Der Grund ist die unverhältnismäßige Belastung, welche die Optimierung erfordern würde, was die Behörde auf die personelle und finanzielle Belastung zurückführt.
- Einige Dokumente sind nicht zugänglich. Die Zugänglichkeit zu den schriftlichen Texten kann für Sehbehinderte, die ein Bildschirmlesegerät als Lesehilfe verwenden, problematisch sein. Die Dokumente können wegen des Erhalts der Dokumente aus verschiedenen Quellen, auch von Dritten, sowie wegen der unterschiedlichen technischen Methoden der Dokumenterstellung erschwert oder unzugänglich sein. Der Grund ist die unverhältnismäßige Belastung, welche die Optimierung erfordern würde, was die Behörde auf die personelle und finanzielle Belastung zurückführt.
- Einige Navigationselemente auf der Webseite sind mit der Tastatur nicht zugänglich oder der Tastaturfokus-Indikator ist bei einigen Elementen nicht sichtbar. Der Grund ist die unverhältnismäßige Belastung, welche die Optimierung erfordern würde, was die Behörde auf die personelle und finanzielle Belastung zurückführt.
Erstellung der Zugänglichkeitserklärung
Die Erklärung wurde am 17.08.2022 auf der Grundlage der Eigenbeurteilung erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 14. April 2025 geprüft.
Feedback und Kontaktinformationen
Wegen der sehr häufigen inhaltlichen Aktualisierungen können die Besucher beim Browsen auf der Website bled.si, gelegentlich Probleme mit der Zugänglichkeit haben, obwohl wir uns bemühen, alle Webseiten möglichst benutzerfreundlich und zugänglich zu machen.
Sie können uns per E-Mail an (info@visitbled.si) über die Unvereinbarkeit der Veröffentlichungen mit den Bestimmungen des slowenischen Web-Zugänglichkeits-Gesetzes über die Zugänglichkeit der Internetseiten und mobilen Anwendungen benachrichtigen und die Informationen in einem zugänglichen Format anfordern.
Ihre Nachricht sollte folgende Angaben enthalten:
- Art Ihres Problems mit der Zugänglichkeit,
- gewünschte Form, in der Sie die Informationen erhalten wollen sowie
- Ihre Kontaktdaten.
Sie erhalten innerhalb von acht Tagen ab dem Erhalt Ihrer Mitteilung bzw. Ihres Gesuchs von uns eine Antwort. Sollten wir nicht in der Lage sein, Ihr Anliegen innerhalb dieser Frist angemessen zu beantworten, dann werden wir Ihnen die Gründe für die Verspätung mitteilen und Sie benachrichtigen, wann Sie unsere Antwort erwarten können.
Für die Überwachung der Umsetzung der Bestimmungen aus Artikel 5 und 8 des slowenischen Web-Zugänglichkeitsgesetzes ist die Aufsichtsbehörde der Republik Slowenien für die Informationsgesellschaft (Inšpektorat Republike Slovenije za informacijsko družbo) zuständig.
Vollstreckungsverfahren
Sollten Sie Abweichungen von den Bestimmungen des slowenischen Web-Zugänglichkeitsgesetzes feststellen, können Sie das per Post oder E-Mail der Aufsichtsbehörde der Republik Slowenien für die Informationsgesellschaft (Inšpektorat za informacijsko družbo) an die nachfolgende Adresse melden:
Inšpektorat Republike Slovenije za informacijsko družbo
Ministrstvo za digitalno preobrazbo
Davčna ulica 1
SI-1000 Ljubljana
T: + 38 6 (0)1 555 58 48 E: gp.ijs@gov.si